Mitarbeit im Hospizverein

Grundsätzliches

  • Voraussetzung für die Mitarbeit im Hospizverein ist die Mitgliedschaft im Verein, sowie der Nachweis einer qualifizierten Grundschulung als Sterbebegleiter/in.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle anderen im Verein tätigen Personen unterliegen der Schweigepflicht.
  • Die Mitarbeit im Hospizverein ist ehrenamtlich.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und Telefonauslagen.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen darüber hinaus keine materiellen Zuwendungen an.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über den Verein haftpflicht- und unfallversichert.

Vorbereitungszeit der Mitarbeiter/innen und Einsatz

  • Die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar verpflichtet nicht zur Mitarbeit im Hospizverein. Sie dient der Information und Entscheidungsfindung.
  • Am Ende der Vorbereitungszeit (Grundschulung) findet ein Gespräch zwischen Kursteilnehmer/in, der Einsatzleitung und dem Vorstand statt. Dabei wird die Übernahme in den Hospizdienst bzw. die Mitarbeit besprochen.
  • Einsätze werden über die Einsatzleitung des Hospizvereines koordiniert. Getroffene Absprachen sind bindend.
  • Veränderungen einer übernommenen Begleitung oder sonstige abweichenden Absprachen erfolgen nur über die Einsatzleitung.
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretungen werden über die Einsatzleitung geregelt.
  • Anweisungen von Ärzten und Fachpersonal während einer Begleitung werden - in Rücksprache mit der Einsatzleitung - beachtet.
  • Für die Zeit der Begleitung wird eine Dokumentation geführt. Auch diese Aufzeichnungen fallen unter die Schweigepflicht.

Voraussetzungen für die Mitarbeit

Persönliche Voraussetzungen für die Mitarbeit:

  • Die Bereitschaft, die Grundsätze der Hospizbewegung in vollem Umfang mitzutragen und in der praktischen Arbeit umzusetzen .
  • Eine realistische Einschätzung der eigenen Belastbarkeit.
  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit.
  • Die Fähigkeit verschiedene Weltanschauungen zu respektieren.
  • Die Bereitschaft zur Begleitung über einen längeren Zeitraum hinweg, auch zu außergewöhnlichen Zeiten.
  • Die Bereitschaft der eigenen Familie, diese Tätigkeit mit zu tragen.
  • Eigene Trauererlebnisse sollten weitgehend verarbeitet sein.

Fachliche Voraussetzungen für die Mitarbeit

  • Die Teilnahme an einem von den Fachverbänden anerkannten Vorbereitungsseminar.
  • Die regelmäßige Teilnahme am Mitarbeitertreff.
  • Die Teilnahme an der Supervision.
  • Die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten.