Anfragen
- Alle Anfragen an den Hospizdienst sind an die Einsatzleitung / Geschäftstelle zu richten und werden von dort koordiniert. Die Einsatzleitung ist zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar (ggf. Anrufbeantworter), siehe Startseite.
- Das Einverständnis des zu Begleitenden (ggf. sein mutmaßlicher Wille) ist Voraussetzung für die Übernahme einer Begleitung.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizdienstes können vom Betroffenen selbst, von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen angefordert werden.
- Ärzte, Seelsorger, Mitarbeiter von Pflegediensten, Kliniken oder Altenpflegeheimen können als Vermittler beauftragt werden.
- Die Einsatzleitung arbeitet mit den o. g. Personen und Institutionen nach Absprache eng zusammen.
Die Einsatzleitung
Die Einsatzleitung
- ist Ansprechpartner für die an einer Begleitung beteiligten Personen.
- koordiniert alle Anfragen und führt die Aufnahmegespräche. Sie legt den Umfang der Begleitung fest und trifft die notwendigen Absprachen.
- koordiniert die Zusammenarbeit mit den Fachdiensten.
- ist verantwortlich für die Sachkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- dokumentiert die Arbeit.
- leitet die Mitarbeitertreffen.
- organisiert die Fortbildungen und sonstigen Veranstaltungen.
- ist Bindeglied zwischen Vorstand und Mitarbeiter/innen.