Voraussetzung für die Mitarbeit im Hospizverein ist die Mitgliedschaft im Verein, sowie der Nachweis einer qualifizierten Grundschulung als Sterbebegleiter/in.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle anderen im Verein tätigen Personen unterliegen der Schweigepflicht.
Die Mitarbeit im Hospizverein ist ehrenamtlich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und Telefonauslagen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen darüber hinaus keine materiellen Zuwendungen an.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über den Verein haftpflicht- und unfallversichert.
Vorbereitungszeit der Mitarbeiter/innen und Einsatz
Die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar verpflichtet nicht zur Mitarbeit im Hospizverein. Sie dient der Information und Entscheidungsfindung.
Am Ende der Vorbereitungszeit (Grundschulung) findet ein Gespräch zwischen Kursteilnehmer/in, der Einsatzleitung und dem Vorstand statt. Dabei wird die Übernahme in den Hospizdienst bzw. die Mitarbeit besprochen.
Einsätze werden über die Einsatzleitung des Hospizvereines koordiniert. Getroffene Absprachen sind bindend.
Veränderungen einer übernommenen Begleitung oder sonstige abweichenden Absprachen erfolgen nur über die Einsatzleitung.
Urlaubs- und Krankheitsvertretungen werden über die Einsatzleitung geregelt.
Anweisungen von Ärzten und Fachpersonal während einer Begleitung werden - in Rücksprache mit der Einsatzleitung - beachtet.
Für die Zeit der Begleitung wird eine Dokumentation geführt. Auch diese Aufzeichnungen fallen unter die Schweigepflicht.
Voraussetzungen für die Mitarbeit
Persönliche Voraussetzungen für die Mitarbeit:
Die Bereitschaft, die Grundsätze der Hospizbewegung in vollem Umfang mitzutragen und in der praktischen Arbeit umzusetzen .
Eine realistische Einschätzung der eigenen Belastbarkeit.
Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit.
Die Fähigkeit verschiedene Weltanschauungen zu respektieren.
Die Bereitschaft zur Begleitung über einen längeren Zeitraum hinweg, auch zu außergewöhnlichen Zeiten.
Die Bereitschaft der eigenen Familie, diese Tätigkeit mit zu tragen.
Eigene Trauererlebnisse sollten weitgehend verarbeitet sein.
Fachliche Voraussetzungen für die Mitarbeit
Die Teilnahme an einem von den Fachverbänden anerkannten Vorbereitungsseminar.